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Beglaubigung von Übersetzungen

 

Beglaubigung - was ist das eigentlich? Bei einer Beglaubigung wird zunächst ein Dokument übersetzt und der Übersetzung sodann eine schriftliche Erklärung beigefügt, dass die vorliegende Übersetzung eine korrekte Übertragung des Ausgangstextes darstellt. Diese Erklärung darf nur von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer erstellt werden und wird von ihm durch seinen offiziellen Stempel bestätigt.

 

Die Beglaubigung einer Übersetzung ist immer dann notwendig, wenn das zu übersetzende Dokument den Charakter einer Urkunde hat, d. h. einen offiziellen Stempel oder ein Siegel trägt, und für die Verwendung bei Behörden oder Ämtern vorgesehen ist.

 

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bin ich befugt, solche beglaubigten Übersetzungen anzufertigen. Egal ob Geburtsurkunde, Abiturzeugnis oder Scheidungsurteil – auch hierfür erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

Die Beglaubigung selbst wird hierbei pauschal mit 15 Euro abgerechnet, für das Übersetzen der Urkunde meist ein Festpreis vereinbart.

 

Diese Dienstleistung darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen nur für Übersetzungen vom Deutschen ins Französische und vom Französischen ins Deutsche anbieten.

 

 Kontakt

LinguService Lufter

Schubertstr. 13

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Telefon: 0152 / 29 53 84 83
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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